Produkte zum Begriff Gewerbesteuer:
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Fallsammlung Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer (Köllen, Josef~Reichert, Gudrun~Schönwald, Stefan~Wagner, Edmund)
Fallsammlung Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer , Praxisorientierte Fälle zur effizienten und systematischen Prüfungsvorbereitung! Die Regelungen des Körperschaftsteuergesetzes sind zum Teil kompliziert und oft schwierig in der Anwendung. Die intensive Übung am praxisorientierten Fall ist daher für angehende Steuerberater, Steuerfachwirte oder Steuerinspektoren unerlässlich. Systematisch gegliedert werden im ersten Teil des Buches alle prüfungsrelevanten Schwerpunkte zur Körperschaftsteuer in 75 Fällen abgedeckt - von Zuständigkeit, Steuerpflicht und Steuerbefreiungen über Einkommen und Besteuerung bis hin zu den Auswirkungen auf Gesellschafterebene. Sonderfälle und steuerübergreifende Fälle tragen zudem der Komplexität der Besteuerung juristischer Personen Rechnung. Der zweite Teil des Buches befasst sich mit der Gewerbesteuer. In 20 didaktisch optimal aufbereiteten Fällen werden die Schwerpunkte Steuergegenstand, Gewerbesteuerpflicht, Steuermessbetrag und Gewerbeertrag sowie Gewerbesteuerschuld behandelt. Ein abschließender komplexer Klausurfall gibt Ihnen darüber hinaus einen Vorgeschmack auf die bevorstehende Prüfung. Dies ermöglicht Ihnen eine punktgenaue Prüfungsvorbereitung. Rechtsstand dieser Neuauflage ist der 1.5.2023. Inhaltsverzeichnis: Teil A: Körperschaftsteuer (75 Fälle). Kapitel 1: Zuständigkeit (§ 20 AO). Kapitel 2: Steuerpflicht (§§ 1 und 2 KStG). Kapitel 3: Steuerbefreiungen (§§ 5, 6 und 13 KStG). Kapitel 4: Einkommen (§§ 7-10 KStG). Kapitel 5: Sonderfälle (§§ 11, 14-19 und 26 KStG). Kapitel 6: Besteuerung (§§ 23, 24, 27 und 30-32 KStG). Kapitel 7: Auswirkungen auf die Gesellschafterebene (§ 3 Nr. 40 EStG, §§ 3c und 20 EStG). Kapitel 8: Komplexe und steuerübergreifende Gesamtfälle. Teil B: Gewerbesteuer (20 Fälle). Kapitel 1: Grundlagen (§§ 12, 18 und 22 AO, § 4 GewStG). Kapitel 2: Der Steuergegenstand (§§ 2 und 2a GewStG). Kapitel 3: Gewerbesteuerpflicht, Steuermessbetrag (§§ 2 und 11 GewStG). Kapitel 4: Gewerbeertrag (§ 7 GewStG); Gewerbesteuerschuld. Kapitel 5: Klausurfall. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 13., überarbeitete und erweiterte Auflage. Online-Version inklusive., Erscheinungsjahr: 20231031, Produktform: Kassette, Inhalt/Anzahl: 1, Inhalt/Anzahl: 1, Titel der Reihe: Steuerfachkurs##, Autoren: Köllen, Josef~Reichert, Gudrun~Schönwald, Stefan~Wagner, Edmund, Edition: NED, Auflage: 23013, Auflage/Ausgabe: 13., überarbeitete und erweiterte Auflage. Online-Version inklusive, Seitenzahl/Blattzahl: 400, Keyword: Fälle; Praxisfälle; Übungsfälle; Prüfung; Prüfungsvorbereitung; Fallbeispiele; Steuerpflicht; Einkommensermittlung; Besteuerung; Körperschaft; Anteilseigner; Hebeberechtigung; Gewerbeertrag; Steuerberater; Steuerfachwirt; Diplom-Finanzwirt; Steuerberaterprüfung, Fachschema: Abgabe - Abgabenordnung - AO~Gewerbesteuer~Steuer / Gewerbesteuer~Jura~Recht / Jura~Ertragsteuer / Körperschaftsteuer~Körperschaftsteuer - Körperschaftsteuergesetz - KStG~Steuer / Körperschaftsteuer~Recht~Steuergesetz~Steuerrecht - Steuergesetz~Umwandlungsrecht - Umwandlungssteuergesetz - UmwSTG~Besteuerung / Unternehmensbesteuerung~Unternehmensbesteuerung, Fachkategorie: Lokale Steuern, Abgaben, Preise im öffentlichen Sektor, Region: Deutschland, Bildungszweck: Lehrbuch, Skript~Steuerberaterexamen (Deutschland)~für die Hochschule, Fachkategorie: Körperschaft- und Gewerbesteuer, Unternehmenssteuerrecht, Umwandlungssteuer, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: 408, Verlag: NWB Verlag, Verlag: NWB Verlag, Produktverfügbarkeit: 02, Länge: 240, Breite: 168, Gewicht: 689, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Beinhaltet: B0000067159001 V14550-978-3-482-672- B0000067159002 V14550-978-3-482-672-2, Vorgänger: 2741383, Vorgänger EAN: 9783482672125 9783482672118 9783482435805 9783482435898 9783482435881, Alternatives Format EAN: 9783482618772 9783482007439, eBook EAN: 9783482618772, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0050, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
Preis: 39.00 € | Versand*: 0 € -
Bilder ohne Auftraggeber. Der deutsche Kunsthandel im 15. und frühen 16. Jahrhundert.
Der freie Kunstmarkt zwischen 1400 und 1530 ist im Unterschied zum Auftraggebermarkt noch wenig erforscht. Ziel der Untersuchung ist es, diesem Desiderat zu begegnen und das in Qualität und Differenzierung komplexe Angebot kursierender Kommerzbilder aufzuzeigen. Einerseits beleuchtet die Studie die Strategien der Akteure des Kunsthandels, neben denen der Kaufleute oder sogenannten Abenteurer zuallererst die der Maler und Bildschnitzer. Dass sich unter den kommerzorientierten Künstlern auch namhafte Vertreter wie Albrecht Dürer oder Veit Stoss befanden, wirft ein Schlaglicht auf das emanzipatorische Potential des expansiven Kunsthandels im Behandlungszeitraum. Andererseits wird den topographischen Verortungen und Modalitäten des Kunsthandels in ausgewählten Städten und Wallfahrtsorten nachgegangen. Dabei wird der Kunsthandel nicht nur als Summe von Partikularinformationen aufgefasst, sondern in den Zusammenhang der Kulturtransferforschung gestellt. Folglich führt der abschließende Teil der Studie die Rolle der mobilen Marktbilder als bislang wenig beachtete Transferkategorie im künstlerischen Austauschprozess vor Augen.
Preis: 69.00 € | Versand*: 6.95 € -
Willy Gretor (1868-1923). Seine Rolle im internationalen Kunstbetrieb und Kunsthandel um 1900.
Erstmals liegt nun eine umfassende Untersuchung der Tätigkeitsfelder einer der schillerndsten Personen des Kunstbetriebes um 1900 vor. Infiziert vom Nietzsche-Virus begründete Gretor in Paris einen Bohèmezirkel, dem die Malerinnen Maria Slavona, Rosa Pfäffinger, Ivana Kobilca, der Bildhauer Hans Birch Dahlerup sowie der spätere Verleger Albert Langen angehörten. Als Mäzen unterstützte er den dänischen Literaturhistoriker Georg Brandes, aber auch die Schriftsteller Knut Hamsun, Frank Wedekind und August Strindberg. Seine Kunstsammlung enthielt neben Werken alter Meister bereits seit 1891 sechs Gemälde von van Gogh. Entscheidend war ebenso Gretors Handeln als Kunstagent für den Generaldirektor der Berliner Museen, Wilhelm Bode, der über ihn die spektakulärsten Erwerbungen im 2. Deutschen Kaiserreich tätigte.
Preis: 9.95 € | Versand*: 6.95 € -
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Wird Gewerbesteuer zurückerstattet?
Die Gewerbesteuer wird in der Regel nicht zurückerstattet, da sie eine Steuer auf den Gewinn von Unternehmen ist. Allerdings können Unternehmen bestimmte Ausgaben und Verluste steuerlich geltend machen, um ihre Steuerlast zu reduzieren. Es ist ratsam, sich an einen Steuerberater oder eine Steuerberatung zu wenden, um zu prüfen, ob und in welchem Umfang solche Möglichkeiten bestehen. Letztendlich hängt die Frage, ob Gewerbesteuer zurückerstattet wird, von den individuellen steuerlichen Gegebenheiten des Unternehmens ab. Es ist wichtig, die entsprechenden steuerlichen Vorschriften und Regelungen zu beachten, um mögliche Steuervorteile optimal zu nutzen.
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Was ist die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die von Unternehmen auf ihre Gewinne erhoben wird. Sie wird von den Gemeinden erhoben und dient als wichtige Einnahmequelle für die Kommunen. Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Gewerbeertrag des Unternehmens.
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Wann verjährt die Gewerbesteuer?
Die Verjährungsfrist für die Gewerbesteuer beträgt vier Jahre. Das bedeutet, dass das Finanzamt innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des jeweiligen Veranlagungszeitraums einen Steuerbescheid erlassen muss. Wenn das Finanzamt innerhalb dieser Frist keinen Bescheid erlässt, verjährt der Anspruch auf die Gewerbesteuer und der Steuerpflichtige ist nicht mehr zur Zahlung verpflichtet. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bestimmte Handlungen, wie z.B. eine Steuererklärung abzugeben, die Verjährung hemmen können. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über die Verjährungsfristen und mögliche Hemmungsgründe zu informieren.
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Wo bezahlt man Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer wird in Deutschland von Unternehmen bezahlt, die einen Gewerbebetrieb führen. Sie wird an die jeweilige Gemeinde gezahlt, in der das Unternehmen seinen Hauptsitz oder eine Betriebsstätte hat. Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Gewerbeertrag des Unternehmens und dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde. Die Gewerbesteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen und dient der Finanzierung von öffentlichen Aufgaben und Infrastrukturmaßnahmen.
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Wer zahlt wo Gewerbesteuer?
Wer zahlt wo Gewerbesteuer? Die Gewerbesteuer wird von Unternehmen gezahlt, die in Deutschland ansässig sind und hier ein Gewerbe betreiben. Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Gewinn des Unternehmens und dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde, in der das Unternehmen seinen Sitz hat. Die Gewerbesteuer wird an die jeweilige Gemeinde gezahlt, in der das Unternehmen seinen Gewerbesitz hat. In einigen Fällen kann es auch zu einer Doppelbesteuerung kommen, wenn ein Unternehmen in mehreren Gemeinden aktiv ist.
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Wie hoch Gewerbesteuer Kleinunternehmer?
Die Höhe der Gewerbesteuer für Kleinunternehmer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Gewinn des Unternehmens, dem Standort und der Gewerbesteuerhebesatz der jeweiligen Gemeinde. Kleinunternehmer können unter bestimmten Voraussetzungen von der Gewerbesteuer befreit sein, wenn ihr Gewinn unterhalb eines bestimmten Freibetrags liegt. Es ist daher ratsam, sich mit einem Steuerberater oder dem örtlichen Finanzamt in Verbindung zu setzen, um die genaue Höhe der Gewerbesteuer für Kleinunternehmer zu ermitteln. Letztendlich kann die Höhe der Gewerbesteuer individuell sehr unterschiedlich ausfallen und sollte daher im Einzelfall geprüft werden.
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Warum Freibetrag bei Gewerbesteuer?
Der Freibetrag bei der Gewerbesteuer dient dazu, kleine und mittelständische Unternehmen zu entlasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Durch den Freibetrag sollen insbesondere Existenzgründer und kleine Betriebe entlastet werden, da sie oft über geringere finanzielle Ressourcen verfügen. Dies soll dazu beitragen, dass diese Unternehmen sich besser am Markt behaupten können und somit zur Vielfalt und Dynamik der Wirtschaft beitragen. Zudem soll der Freibetrag Anreize für Investitionen und Arbeitsplatzschaffung schaffen, was wiederum das Wirtschaftswachstum fördern kann. Insgesamt soll der Freibetrag also dazu beitragen, die wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen und die Steuerlast für kleine Unternehmen zu reduzieren.
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Ist die Gewerbesteuer Gewinnmindernd?
Die Gewerbesteuer ist grundsätzlich nicht gewinnmindernd, da sie als Betriebsausgabe steuerlich nicht abzugsfähig ist. Sie wird auf den Gewerbeertrag eines Unternehmens erhoben und mindert somit den zu versteuernden Gewinn. Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, die von den Kommunen erhoben wird und somit nicht direkt mit der Einkommensteuer verrechnet werden kann. Allerdings können Unternehmen die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe in ihrer Gewinnermittlung berücksichtigen, was indirekt zu einer Minderung des zu versteuernden Gewinns führt. Insgesamt ist die Gewerbesteuer also ein Kostenfaktor für Unternehmen, der den Gewinn indirekt beeinflusst.
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