Zur Zeit erscheint es so, als dass eine vermehrte Abmahntätigkeit bezüglich Bildern aus der Datenbank des Internetanbieters Pixelio bestehen würde. Festzuhalten bleibt, dass Pixelio selbst nicht abmahnt, sondern die Fotografen, welche die Rechte am Bild inne haben. Verwendet man Bilder der Seite, sollte man stets darauf achten die Lizenzbedingungen einzuhalten und den Namen des Fotografen zu nennen. Von einer Abmahnwelle sollte man hier jedoch nicht sprechen, da es so scheint, als dass Fotografen einfach vermehrt ihre Rechte am Bild juristisch versuchen durchzusetzen. Da vorwiegend unterschiedliche Kanzleien für die einzelnen Fotografen tätig werden, erscheint der Name „Abmahnwelle“ hier fehl am Platz.

Bildnachweis: flickr photostreams | archangel_raphael | CC BY 2.0
Astronomische Forderungen und fragwürdige Unterlassungserklärungen
Die Forderungen selbst erscheinen teils astronomisch hoch und dann wiederum teils viel zu niedrig angesetzt. Erschreckend sind oftmals vor allem die beigefügten Unterlassungserklärungen.
Wichtigkeit juristischen Beistands
Letztlich bleibt es bei dem Rat, sich in Abmahnungsfällen juristischen Beistand zu nehmen. Sollte in einzelnen Fällen auch an der geforderten Summe nichts zu machen sein, ist allein die Abgabe einer professionell gefertigten modifizierten Unterlassungserklärung der Gang zum Rechtsanwalt von Nöten und angebracht.
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