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Initiative Antiquariatsrecht

Verbraucherschutz-Studie: Einhaltung der Verbraucherschutzrechte im Internet oft unzureichend

14. Juni 2010 von RA Christian Solmecke

Das Verbraucherministerium Baden-Württemberg hat eine Verbraucherschutz-Studie zur Einhaltung der Verbraucherschutzrechte in Online-Shops in Auftrag gegeben, die nun bundesweit veröffentlicht wurde.

Im Rahmen der Studie wurden 50 große Online-Shops auf die Einhaltung der Verbraucherschutzvorschriften im Internet untersucht. So wurden bei 39 der untersuchten Online-Shops Mängel festgestellt. Allerdings kommt das Verbraucherministerium zu dem Schluss, dass die Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften nicht mit der Absicht Verbraucher zu schädigen verübt werden. Vielmehr sei von mangelnder Rechtskenntnis der Online-Händler auszugehen.

Im Rahmen der Studie wurden u.a. das Impressum, die Widerrufsbelehrung und AGB auf Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften überprüft. Auffällig sind Mängel im Bereich der Lieferzeitangaben geworden. Hier wird häufig auf unzulässige Formulierungen wie „in der Regel“ oder „meistens“ zurückgegriffen.

Nach der Einschätzung des Verbraucherministeriums Baden-Württemberg ist die Einhaltung der umfangreichen Verbraucherschutzvorschriften vor allem für kleinere Online-Händler ohne fachkundige Hilfe schwierig.

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