Verlage sollten darauf achten, dass sie ihre Autoren nicht einfach im Impressum etwa einer Zeitschrift als „Mitarbeiter“ angeben. Ansonsten könnten sie sich schadensersatzpflichtig machen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichtes Düsseldorf.
Unberechtigte Nennung im Impressum als „Mitarbeiter“: Verlag muss Schadensersatz zahlen
17. Mai 2013 von RA Christian Solmecke
Schlagworte:Autor, Impressum, LG Düsseldorf, Lizenz, Namensrecht, Namensrechtsverletzung, Schadensersatz, Verlag, Zeitschrift