Wer als Unternehmer beziehungsweise Freiberufler über ein Profil auf Portalen wie Facebook, XING oder kanzlei-seiten.de verfügt, sollte großen Wert auf ein ordnungsgemäßes Impressum legen. Das Landgericht Stuttgart hat kürzlich die Abmahnung eines Rechtsanwaltes wegen Verletzung der Impressumspflicht auf kanzleiseiten.de als rechtmäßig angesehen.
Impressum auf Portalen wie XING, kanzlei-seiten.de etc.: Gericht gibt Abmahner Recht
2. Mai 2014 von RA Christian Solmecke
Schlagworte:Abmahnung, Impressum, Impressumspflicht, kanzlei-seiten.de, LG Stuttgart, Rechtsmissbrauch, Unternehmen, XING