Manche Unternehmen haben Wikipedia für sich als Möglichkeit zur Schleichwerbung entdeckt. Unternehmer sollten dies unterlassen, weil sie sonst mit einer teuren Abmahnung rechnen müssen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes München.
OLG München: Zur Zulässigkeit von Schleichwerbung auf Wikipedia
5. November 2012 von RA Christian Solmecke
Schlagworte:getarnte Werbung, OLG München, Online-Händler, Schleichwerbung, Unternehmen, Wikipedia