Eine Webseite benötigt grundsätzlich ein vollständiges und fehlerfreies Impressum. Das Impressum soll Wettbewerbern und Kunden des Webseitenbetreibers die Möglichkeit geben, eventuell erforderliche rechtliche Schritte gegen diesen zu beschreiten. Das Landgericht Aschaffenburg hatte sich nun mit der Frage zu befassen, ob eine solche Impressumspflicht auch besteht, wenn sich die Seite im Umbau also „under construction“ befindet. […]
Impressumspflicht kann auch bei „under construction“ Internetpräsenz gegeben sein
10. Dezember 2012 von RA Christian Solmecke
Schlagworte:Abmahnung, Anbieter, Betreiber, Impressum, Impressumspflicht, Internet, Internetauftritt, under construction, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Wartung, Wartungsseite, Webpräsenz, Webseite