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OLG Hamm: Werben mit Warengutscheinen gegen Kundenbewertungen auf Onlineportalen ist unzulässig

16. September 2013 von RA Christian Solmecke

Bewertungen auf Onlineplattformen stellen als Teil des Social Media ein wertvolles Marketinginstrument dar. Daher sind Unternehmen bemüht Kunden zu positiven Bewertungen auf Bewertungsportalen zu bewegen. Teilweise wird hierfür eine Gegenleistung angeboten. Nicht ohne rechtliche Risiken, wie das Urteil des OLG Hamm vom 10.09.2013 Az: 4 U 48/13 zeigt.

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