Wenn ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten etwa wegen einer Urheberrechtsverletzung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt hat, darf der Rechteinhaber einen Nachweis bezüglich der Vollmacht verlangen. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
LG Hamburg: Unterlassungserklärung trotz fehlender Vollmacht wirksam?
13. Mai 2013 von RA Christian Solmecke
Schlagworte:Abmahnung, Foto, Fotorechte, LG Hamburg, Onlineshop, Unterlassungserklärung, Urheberrecht, Urheberrechtsverletzung, Vollmacht