Online-Portale wie GROUPON düfen nicht ohne Weiteres Rabatt-Gutscheine für den Erwerb von Fantasie-Doktortiteln vermitteln. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Bildnachweis: Justitia / dierk schaefer / CC BY 2.0 / Some rights reserved
VG Berlin: Erwerb von Gutscheinen für Scherz-Doktortitel über Internetportale erlaubt?
11. September 2012 von RA Christian Solmecke
Schlagworte:Doktortitel, Groopon, Gutscheine, Rabatt, Scherzartikel, Verwechslungsgefahr, VG Berlin