Dürfen Hersteller die Belieferung von Händlern im Wege einer Verkaufsverbotes davon abhängig machen, dass diese die Produkte nicht über Plattformen im Internet wie eBay oder Amazon verkaufen? Hierzu hat kürzlich das Kammergericht Berlin eine interessante Entscheidung getroffen.
KG Berlin: Verkaufsverbot über eBay ist normalerweise unzulässig
20. September 2013 von RA Christian Solmecke
Schlagworte:Amazon, ebay, Händler, KG Berlin, selektives Vertriebssystem, Vertriebsverbot Verkaufsverbot, Wettbewerbsbeschränkung