Die Abgabe von negativen Bewertungen bei eBay ist normalerweise erlaubt. Allerdings dürfen die Nutzer mit ihren Äußerungen auch nicht zu weit gehen. Insbesondere Unterstellungen sind fehl am Platze. Dies ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichtes Bonn.
AG Bonn: Zulässigkeit von negativen Bewertungen bei eBay
7. Februar 2013 von RA Christian Solmecke
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