Ein eBay-Verkäufer darf nicht bereits eine Auktion abbrechen, wenn die Ware möglicherweise beschädigt worden ist. Ansonsten drohen Schadensersatzansprüche. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichtes Offenbach.
eBay: Auktionsabbruch wegen Verdacht der Beschädigung zulässig?
9. Januar 2014 von RA Christian Solmecke
Schlagworte:Abbruch, AG Offenbach, Beschädigung, ebay, Verdacht Beschädigung