Antiquariatsrecht.de – Eine Initiative der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE

Initiative Antiquariatsrecht

Impressumspflicht kann auch bei inaktivem Onlineshop gegeben sein

22. Juli 2014 von RA Christian Solmecke

Betreiber von einem Onlineshop sollten auch dann auf ein ordnungsgemäßes Impressum achten, wenn sie keine Waren mehr vertreiben. Dies ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main.

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Impressumspflicht kann auch bei „under construction“ Internetpräsenz gegeben sein

10. Dezember 2012 von RA Christian Solmecke

Eine Webseite benötigt grundsätzlich ein vollständiges und fehlerfreies Impressum. Das Impressum soll Wettbewerbern und Kunden des Webseitenbetreibers die Möglichkeit geben, eventuell erforderliche rechtliche Schritte gegen diesen zu beschreiten. Das Landgericht Aschaffenburg hatte sich nun mit der Frage zu befassen, ob eine solche Impressumspflicht auch besteht, wenn sich die Seite im Umbau also „under construction“ befindet. […]

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