Mit Wirkung zum 01.01.2012 wurde die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) durch die Bundesregierung geändert. Dadurch wird vor allem der Nachweis für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen neugeregelt. Die Durchführungsverordnung sieht nun als einheitlichen Belegnachweis eine sogenannte Gelangensbestätigung vor.
Neuerung bei EU-Warenlieferungen: Die Gelangensbestätigung
22. Mai 2012 von RA Christian Solmecke
Schlagworte:Belegnachweis, Gelangensbestätigung;, Steuerrecht, Umsatzsteuer, Umsatzsteuergesetz, Umsatzsteuerpflicht, Zusendung von Waren