Darf ein Software-Hersteller – wie etwa SAP, Oracle oder Adobe – in seinen AGB-Klauseln den Weiterverkauf von gebrauchter Software nur unter bestimmten Umständen erlauben? Hierzu hat jetzt das Landgericht Hamburg ein interessantes Urteil gesprochen.
LG Hamburg zum Weiterverkauf von gebrauchter Software: Einschränkungen zulässig?
29. Oktober 2013 von RA Christian Solmecke
Schlagworte:EuGH, gebrauchte Software, gebrauchte Softwarelizenzen, LG Hamburg, SAP, Susensoftware, Weiterverkauf gebrauchter Software