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Initiative Antiquariatsrecht

BGH: Provider darf nicht ohne Weiteres die IP-Adresse seiner Kunden speichern

10. Februar 2011 von RA Christian Solmecke

Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass ein Provider nicht nach eigenem Gutdünken die dynamischen IP-Adressen seiner Kunden speichern darf. Vielmehr ist das nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Dieses Urteil ist auch für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen von großer Bedeutung.

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