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Initiative Antiquariatsrecht

OLG München zur Abzocke durch Mahngebühren-Pauschale

24. August 2012 von RA Christian Solmecke

Ein Stromversorger darf nicht einfach dem säumigen Kunden für eine Mahnung eine Kostenpauschale in Höhe von 5 Euro in Rechnung stellen. Derartige Klauseln sind unzulässig. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.

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