Antiquariatsrecht.de – Eine Initiative der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE

Initiative Antiquariatsrecht

Onlineshop: Reicht Angabe von ca. Frist bei Lieferzeit aus?

15. Dezember 2014 von RA Christian Solmecke

Seit dem 13.06.2014 müssen Onlinehändler aufpassen, weil der Gesetzgeber strengere Vorgaben hinsichtlich der Angabe der Lieferzeit gemacht hat. Was das für Ihren Onlineshop bedeutet, hat das Oberlandesgericht München in einer aktuellen Entscheidung näher präzisiert.

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LG Bochum: Abmahngefahr für Amazon-Händler wegen Lieferzeit-Angabe

13. August 2013 von RA Christian Solmecke

Wer als Online-Händler Artikel über Amazon anbietet, sollte aufpassen. Seine Angaben zur Lieferzeit in den eigenen Klauseln sowie der Produktbeschreibung müssen im Einklang mit den voreingestellten AGBs bei Amazon stehen. Sonst droht eine Abmahnung. Dies ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des LG Bochum.  

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Achtung Online-Händler: Abmahngefahr bei Amazon und eBay durch Zwangsklausel

30. Oktober 2012 von RA Christian Solmecke

Wer als Online-Händler Waren über Amazon oder eBay veräußert, muss bei Verwendung einer Klausel über die „voraussichtliche Versanddauer“ mit einer Abmahnung rechnen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes Bremen. Heikel ist, dass es sich dabei um eine voreingestellte Klausel handelt.  

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