Wer als Betreiber eines Online-Shops einfach nicht die vom Verbraucher zurückgesendete Ware annimmt, muss normalerweise mit einer Abmahnung oder Klage rechnen. Dies gilt jedenfalls, soweit der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.
Wettbewerbswidrigkeit der Annahmeverweigerung durch Online-Händler bei unfrankierter Rücksendung von Ware durch Verbraucher
15. Dezember 2010 von RA Christian Solmecke
Schlagworte:Abmahnung, Klage, Kunde, Online-Händler, Verbraucher, Verbraucherschutz. Online-Shop, Versandkosten, Ware, Wettbewerbswidrigkeit, Widerrufsrecht