Auf einem Oline-Game-Portal für Minderjährige muss Werbung besonders deutlich gekennzeichnet werden. Ansonsten handelt der Betreiber wettbewerbswidrig und muss mit einer Abmahnung wegen unzulässiger Schleichwerbung rechnen. Betreiber von Webseiten und Blogs sollten aufpassen.
LG Berlin untersagt Schleichwerbung auf Online-Game Plattform
14. Januar 2013 von RA Christian Solmecke
Schlagworte:Game, getarnte Werbung, Jugendliche, Kinder, LG Berlin, Schleichwerbung