Wenn im Impressum einer Kapitalgesellschaft kein gesetzlicher Vertreter angegeben wird, darf nicht ohne Weiteres eine Abmahnung verschickt werden. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
KG Berlin: Abmahnung wegen fehlendem Vertreter im Impressum
30. Oktober 2012 von RA Christian Solmecke
Schlagworte:Abmahnung, gesetzlicher Vertreter, Impressum, Impressumspflicht, juristische Person, Kapitalgesellschaft, KG Berlin, Unternehmen, Vertreter