Online-Händler bei sollten sich gut überlegen, ob sie GROUPON Gutscheine mit zeitlicher Befristung ausgeben. Denn es ist derzeit unter den Gerichten sehr umstritten, ob dies erlaubt ist.
Achtung Online-Händler: Befristete Rabatte durch GROUPON Gutscheine können unzulässig sein
21. August 2013 von RA Christian Solmecke
Schlagworte:GROUPON, GROUPON Gutscheine, Gutschein, Gutschein GROUPON, KG Berlin, Rabatte, unangemessene Benachteiligung