Vor allem junge Unternehmer sollten vorsichtig sein. Branchenbuchanbieter versuchen sie abzuzocken, in dem sie ihnen einen angeblichen Korrekturauszug zuschicken. Dann folgt überraschenderweise die Rechnung. Wer nicht freiwillig zahlt, muss neuerdings auch mit einem gerichtlichen Mahnbescheid rechnen. Hier müssen Sie als Unternehmer unbedingt aktiv werden.
Branchenbuchabzocke: GWE verschickt gerichtliche Mahnbescheide
15. August 2012 von RA Christian Solmecke
Schlagworte:Branchenbuchabzocke, Existenzgründer, Gewerbeauskunft-Zentrale, Gewerbeeintrag, GWE, Klausel, Korrekturausdruck, Mahnbescheid, Unternehmer