Das bereits seit vielen Jahren laufende Verfahren gegen UsedSoft, das den Handel mit gebrauchter Software zum Gegenstand hatte, hat eine spektakuläre Wende genommen. Der Softwarehändler UsedSoft hat in dem vor dem Oberlandesgericht München anhängigen Verfahren seine Berufung zurückgenommen.
UsedSoft nimmt Berufung gegen Oracle zurück
16. April 2015 von RA Christian Solmecke
Schlagworte:BGH, EuGH, gebrauchte Software, gebrauchte Softwarelizenzen, Gebrauchtsoftwarehändler, OLG München, Oracle, Softwarehändler, Softwarelizenzen, Urheberrechtsverletzung, usedSoft