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Initiative Antiquariatsrecht

LG Berlin untersagt Schleichwerbung auf Online-Game Plattform

14. Januar 2013 von RA Christian Solmecke

Auf einem Oline-Game-Portal für Minderjährige muss Werbung besonders deutlich gekennzeichnet werden. Ansonsten handelt der Betreiber wettbewerbswidrig und muss mit einer Abmahnung wegen unzulässiger Schleichwerbung rechnen. Betreiber von Webseiten und Blogs sollten aufpassen.

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