Eine Fluggesellschaft muss für jeden per E- Mail erreichbar sein. Der Kunde darf dafür nicht zu der Teilnahme an einem Kundenbindungsprogramm gezwungen werden.
LG Berlin: E-Mail Adresse von Fluggesellschaft darf nicht nur für einen exquisiten Kreis zugänglich sein
1. April 2011 von RA Christian Solmecke
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