Onlinehändler aufgepasst: Seit einigen Tagen sind etliche Abmahnschreiben im Umlauf, in denen vermeintlich die Wettbewerbszentrale zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie zum Ersatz von Kosten in Höhe von 403,00 € auffordert. Vorgeworfen wird hierbei ein angeblicher Wettbewerbsverstoß. Ein anonymisiertes Exemplar kann hier eingesehen werden.
Vorsicht vor gefälschter Abmahnung der Wettbewerbszentrale!
18. April 2012 von RA Christian Solmecke
Schlagworte:Abmahnung, Fake-Abmahnung, Onlinehändler, Wettbewerbsrecht, Wettbewerbszentrale