Online-Händler beziehungsweise Buchhändler brauchen bei einer Urheberrechtsverletzung durch Dritte – etwa in vertriebenen Büchern oder Musik DVDs – normalerweise keine Abmahnung zu befürchten. Doch dieser Grundsatz gilt nicht immer. Dies ergibt sich aus der aktuellen Rechtsprechung.
Online-Händler/Buchhändler können für Urheberrechtsverletzung in vertriebenen Werken haften
3. September 2011 von RA Christian Solmecke
Schlagworte:Abmahnung, Amazon, Buch, Buchhandel, Buchhändler, Buchhändler Haftung, Buchhändler Urheberrechtsverletzung, DVD, Haftung, Lizenz, Musik, Onlinehändler, rechtswidrige Buchinhalte, rechtswidrige Inhalte, Urheberrechtsverletzung, Vertrieb