Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, welches daher auch im Grundgesetz eine besondere Stellung besitzt. Diese spiegelt sich auch in vielen Gerichtsverfahren wieder. Oft überwiegt die Meinungsfreiheit gegenüber anderen Grundrechten wie dem Persönlichkeitsrecht.
Negative Bewertung über Montageanleitung muss nicht gelöscht werden
31. März 2015 von RA Christian Solmecke
Schlagworte:Amazon, Bewertung, Händler, Negative Bewertung, OLG München
Hotelbewertung: Irreführung wegen „falscher“ Hotelsterne
11. Oktober 2013 von RA Christian Solmecke
Immer wieder kommt es vor, dass Hotels mit ihren „5 Sternen“ werben, obwohl sie über keine gültige Zertifizierung nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung verfügen. Hierzu hat das LG Berlin erneut klargestellt, dass eine derartige Werbung mit Hotelsternen wettbewerbswidrig ist wegen Irreführung des Verbrauchers.
Schlagworte:Bewertung, Hotel, Hotel-Bewertung, Hotel-Klassifizierung, Hotelsterne, Irreführung, LG Berlin, Sterne
OLG Hamm: Werben mit Warengutscheinen gegen Kundenbewertungen auf Onlineportalen ist unzulässig
16. September 2013 von RA Christian Solmecke
Bewertungen auf Onlineplattformen stellen als Teil des Social Media ein wertvolles Marketinginstrument dar. Daher sind Unternehmen bemüht Kunden zu positiven Bewertungen auf Bewertungsportalen zu bewegen. Teilweise wird hierfür eine Gegenleistung angeboten. Nicht ohne rechtliche Risiken, wie das Urteil des OLG Hamm vom 10.09.2013 Az: 4 U 48/13 zeigt.
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Negative Bewertung als Druckmittel: Was Online-Händler tun können
24. Juli 2013 von RA Christian Solmecke
Kunden können auf Bewertungsplattformen und Verkaufsplattformen im Internet eine negative Bewertung über Unternehmen abgeben. Aber was passiert, wenn diese Möglichkeit gezielt als Druckmittel missbraucht wird, um gegen den Händler nicht gerechtfertigte Forderungen durchzusetzen? Gegen eine derartige Bewertung können sich Online-Händler häufig zur Wehr setzen.
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AG Bonn: Zulässigkeit von negativen Bewertungen bei eBay
7. Februar 2013 von RA Christian Solmecke
Die Abgabe von negativen Bewertungen bei eBay ist normalerweise erlaubt. Allerdings dürfen die Nutzer mit ihren Äußerungen auch nicht zu weit gehen. Insbesondere Unterstellungen sind fehl am Platze. Dies ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichtes Bonn.
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