Dürfen Online-Händler die Wirksamkeit eines Widerrufes von dem Anklicken eines Links in einer Bestätigungsmail abhängig machen? Dies ist nach einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichtes München zu Recht zweifelhaft.
Widerruf von Fernabsatzvertrag: Anklicken von Link in Mail erforderlich?
6. Mai 2014 von RA Christian Solmecke
Schlagworte:Abmahnung, AG München, Bestätigungs-Link, Bestätigungs-Mail, Fernabsatzvertrag, Stornierung, Stornierungsformular, Widerruf