Der BGH hat in einem Urteil vom 22.01.2009 (Az. I ZR 31/06) entschieden, dass die Werbung mit der Aussage „Jeder 100. Einkauf gratis“ keine unangemessene und unsachliche Beeinflussung des Verbrauchers darstellt und wies die Klage des Vereins für lauteren Wettbewerb e.V. ab.
BGH: Werbeaussage „Jeder 100. Einkauf gratis“ ist keine unangemessene Beeinflussung des Verbrauchers
14. September 2009 von RA Christian Solmecke
Schlagworte:Beeinflussung, BGH, Gratiseinkauf