Wer als eBay-Verkäufer eine Bay-Auktion vorzeitig abbricht, geht ein hohes finanzielles Risiko ein. Er muss damit rechnen, dass er an den Höchstbietenden Schadensersatz leisten muss. Anders ist da nur, wenn er sich auf einen triftigen Grund berufen kann. Ob ein solcher bei Nichteingabe des Mindestverkaufspreises vorliegt, darüber musste jetzt das Landgericht Gießen entscheiden.
LG Gießen: Abbruch einer eBay-Auktion wegen „vergessenem“ Mindestverkaufspreis
27. September 2013 von RA Christian Solmecke
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AG Krefeld: Vorzeitiges Beenden von eBay-Auktion wegen Beschädigung von Smartphone
14. Juni 2013 von RA Christian Solmecke
Das vorzeitige Beenden von einer eBay-Auktion kann jedenfalls dann zulässig sein, wenn der Verkäufer den jeweiligen Artikel – wie etwa ein Smartphone – aus Unachtsamkeit beschädigt hat. So hat kürzlich auch das Amtsgericht Krefeld entschieden.
Schlagworte:Abbruch Auktion, AG Krefeld, Auktion, Auktion beenden, Beschädigung, ebay, eBay-Auktion, Smartphone