Wer über die Online-Auktionsplattform eBay gewerbsmäßig Waren verkauft, muss gewöhnlich neben dem Endpreis den Grundpreis angeben. Fraglich ist allerdings, dies auch bei einer Artikelserie gilt. Dies ergibt sich aus einer aktuellen Gerichtsentscheidung des Landgerichtes Düsseldorf.
eBay: Abmahnung wegen fehlender Angabe des Grundpreises bei Artikelübersicht fragwürdig
17. September 2014 von RA Christian Solmecke
Schlagworte:Artikelserie, Artikelübersicht, ebay, eBay-Händler, Endpreis, Grundpreis, IDO, LG Düsseldorf, Onlinehändler, Preisangabenverordnung, Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe