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Initiative Antiquariatsrecht

BGH: Werbender muss seine Rechtsform angeben

22. Oktober 2013 von RA Christian Solmecke

Die Pflicht zur Angabe der Information über die Identität des Unternehmens gemäß § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG erfordert auch die Angabe der Rechtsform des werbenden Unternehmens. Dies entschied der BGH in seinem Urteil vom 18.04.2013, AZ.: I ZR 180/12.

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