Reicht es aus, wenn der Grundpreis im Onlineshop erst beim sogenannten Mouseover eingeblendet wird? Hierzu gibt es eine für Online-Händler interessante Entscheidung des Landgerichtes Bochum.
LG Bochum: Ordnungsgemäße Darstellung vom Grundpreis im Onlineshop
16. Oktober 2013 von RA Christian Solmecke
Schlagworte:Aloe Vera, eBay-Händler, Endpreis, Grundpreis, Kennzeichnungspflicht, Kosmetika, LG Bochum, Mouseover, Online-Handel, Online-Händler, Preisauszeichnung