Das europäische Parlament unterstützt ein Gesetzespaket der europäischen Union, durch das die Rechte der Verbraucher besser geschützt und der grenzüberschreitende Handel erleichtert werden soll.
Bislang waren die Vorschriften für Verbraucher für den Online-Handel auf vier verschiedene EU-Richtlinien aufgesplittert. Diese sollen nunmehr zu einer Verbraucherschutz-Richtlinie zusammengefasst werden.
Aber es geht nicht nur um Vereinheitlichung, sondern auch um den Schutz des Verbrauchers. Hierfür ist zunächst einmal von Bedeutung, dass die Vorschriften für nahezu alle Verträge geltend sollen. Keine Rolle soll es mehr spielen, ob sie etwa über den Fachhandel, das Internet oder per Telefon abgeschlossen worden sind.
Von Bedeutung ist vor allem, dass der Händler im Vorfeld vom Kauf weitreichende Informationspflichten haben soll. Der Kunde soll beispielsweise detailliert über die Ware sowie über die auf ihn zukommenden Gesamtkosten in Kenntnis gesetzt werden, damit er sich vor dem Abschluss des Vertrages ein genaues Bild machen kann. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass der Verkäufer seine genaue Identität und Anschrift preisgeben muss. Weiterhin soll der Händler das Risiko für die Verschlechterung oder den Untergang der Ware bis zur Auslieferung beim Kunden tragen. Wenn die Ware nicht binnen 30 Tagen angekommen ist, soll der Verbraucher ein Storno-Recht eingeräumt bekommen. Darüber hinaus soll es bei Fernabsatzverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht innerhalb der gesamten europäischen Union geben.
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