Das Landgericht Potsdam (Urteil vom 09.03.2016, Az. 52 O 115/15) hat entschieden, dass Werbeprospekte für Küchen auch identifizierende Typenbezeichnungen der verbauten Elektrogeräte aufweisen müssen. Verzichten Unternehmen auf die Angabe der Typenbezeichnungen, stellt dies einen wettbewerbsrechtlich relevanten Verstoß gegen Informationspflichten dar.
Einträge vom Mai 2016
Werbeprospekt für Küchen muss Typenbezeichnung der Elektrogeräte enthalten
31. Mai 2016 von RA Christian Solmecke
Kundenbefragung per E-Mail ohne Einwilligung ist verboten
21. Mai 2016 von RA Christian Solmecke
Das Oberlandesgericht Dresden (Urteil vom 24.04.2016, Az. 12 U 1773/13) hat entschieden, dass ein Unternehmen die eigenen Kunden nicht per E-Mail kontaktieren darf, um die Teilnahme an einer Kundenzufriedenheitsbefragung zu erbitten.
LG Bochum: Nicht vorhandener Link auf OS-Schlichtungsplattform stellt Wettbewerbsverletzung dar
7. Mai 2016 von RA Christian Solmecke
Ein nicht vorhandener Link auf die Internetseite der europäischen Online-Streitbeilegungsplattform stellt eine Wettbewerbsverletzung dar (LG Bochum, Urt. v. 31.03.2016 – Az.: 14 O 21/16). Diese Informationspflicht trifft Online-Händler seit dem 9. Januar 2016. Ein Hinweis und eine Verlinkung auf diese Plattform ist demnach zwingend erforderlich.
Impressum hochkant geschrieben ist wettbewerbswidrig
1. Mai 2016 von RA Christian Solmecke
Das LG Dortmund hatte am 16.03.2016 (Az. 10 O 81/15) entschieden, dass ein hochkant formatiertes Impressum unleserlich ist und damit einen Wettbewerbsverstoß darstellt.