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AG Verden zum Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei eBay-Auktion

8. April 2012 von RA Christian Solmecke

Muss ein eBay Verkäufer Schadensersatz leisten, wenn er den dort angebotenen Artikel einfach an einen Dritten weiterverkauft? Hierzu gibt es ein aktuelles Urteil des AG Verden.

Vorliegend hatte ein Verkäufer über eBay ein Internetportal zu einem Kaufpreis von 1 Euro veräußert. In der Beschreibung des Artikels hatte er einen Jahresumsatz in Höhe von 3.800 Euro angegeben. Doch er hielt sich im Folgenden nicht daran, sondern veräußerte das Internetportal noch einmal an einen Dritten. Der geprellte eBay Käufer trat daraufhin vom Kaufvertrag zurück und verlangte vom Verkäufer Schadensersatz.

Hierzu entschied das Amtsgericht Verden mit Urteil vom 02.04.2012 (Az. 2 C 60/12 (II)), dass der Verkäufer 3.799 Euro Schadensersatz an den übergangenen eBay Käufer zahlen muss. An der Wirksamkeit des abgeschlossenen Kaufvertrages bestehen trotz des Kaufpreises von 1 Euro keine Zweifel. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach dem positiven Interesse. Der Käufer muss also so gestellt werden, als wenn ordnungsgemäß erfüllt worden wäre. Er muss also die Differenz aus dem Jahresumsatz abzüglich des gezahlten Kaufpreises in Höhe von 1 Euro ersetzt bekommen.

Dieses Urteil ist zu begrüßen. Es zeigt, dass eBay Verkäufer auch bei dem Verkauf eines Schnäppchens an ihr Angebot gebunden sind. Wer das missachtet, für den wird es schnell teuer.

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