Mit Wirkung zum 01.12.2014 wurde das in Österreich geltende Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern (BPrBG) geändert. Die Neuerungen betreffen insbesondere den grenzüberschreitenden elektronischen Handel und beziehen dabei ausdrücklich E-Books mit ein. Auswirkungen haben die Änderungen auch für deutsche Händler, welche in Österreich Bücher und E-Books anbieten.
Einbeziehung des grenzüberschreitenden elektronischen Handels
Durch die Neufassung des § 1 S.1 BPrBG wurde erstmals der grenzüberschreitende elektronische Handel in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen. Dies folgt daraus, dass das vorige Gesetz ausdrücklich nur mit Ausnahme des grenzüberschreitenden elektronischen Handels galt. Diese Ausnahme wurde nun gestrichen. Das neu gefasste Bundesgesetz gilt damit für den Verlag und den Import sowie den Handel – auch den grenzüberschreitenden elektronischen Handel – mit deutschsprachigen Büchern, E-Books und Musikalien. Als Musikalien, welche bereits zuvor geschützt waren, bezeichnet man die Druckerzeugnisse von Noten.
Durch die Einbeziehung des grenzüberschreitenden elektronischen Handels in den Schutzbereich des BPrBG hat der österreichische Gesetzgeber der rasanten Ausbreitung des Internethandels Rechnung getragen. Die über Onlineshops vertriebenen Bücher, E-Books und Musikalien werden dadurch als geistiges Kulturgut durch die Preisbindung geschützt. Diese Sichtweise ist zeitgemäß, da für diese über das Internet angebotenen Waren grundsätzlich nichts anderes gilt, als wenn sie in einem Ladengeschäft gekauft werden.
Auch E-Books sind betroffen
Die zweite wesentliche Neuerung besteht darin, dass neben physischen Büchern und Musikalien nun auch E-Books der Preisbindung unterliegen. Aufgrund der hohen und wachsenden Nachfrage nach Büchern in elektronischer Form scheint der österreichische Gesetzgeber nicht mehr zwischen den Formaten zu unterscheiden, sondern stellt die E-Books den inhaltsgleichen Büchern gleich.
Vergleich zum deutschen Buchpreisbindungsgesetz
Die Aufnahme des E-Books im österreichischen BPrBG korrespondiert mit § 2 Abs. 1 Ziff. 3 des deutschen Buchpreisbindungsgesetzes. Dadurch trägt die Neufassung des BPrBG zur Harmonisierung der europäischen Vorschriften bei. Hinsichtlich der Bücher und E-Books als kulturelles Gemeingut ist dies begrüßenswert, da die Verbraucher für beide Medien mit einheitlichen Preisen konfrontiert werden und die Angleichung letztlich den Autoren als Kulturschaffenden zugutekommt. Letztens Endes führt dies zur Publikationen von Neuerscheinungen von deutschsprachigen Büchern/E-Books.
Gemäß § 4 Abs. 1 Buchpreisbindungsgesetz gilt die Preisbindung nicht für grenzüberschreitende Verkäufe innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes. Damit hat der deutsche Gesetzgeber festgelegt, dass die Preisbindung nur innerhalb des Bundesgebietes gilt. Das österreichische BPrBG sieht eine entsprechende Regelung nicht vor. Dementsprechend scheint der österreichische Gesetzgeber die grenzüberschreitende Preisbindung geregelt zu haben.
Konsequenzen für deutsche Händler
Alle deutschsprachigen Bücher, E-Books und Musikalien unterliegen beim Verkauf nach Österreich der dortigen Preisbindung. Diese Regelung gilt gemäß § 2 Ziff. 3 BPrBG auch für Letztverkäufer, mithin solche Personen, die gewerbsmäßig Waren im Sinne des § 1 an Letztverbraucher veräußern. Nach dieser Lesart müssen sich deutsche Onlinehändler beim Verkauf von Büchern und E-Books (sowie Musikalien) nach Österreich an die dortige von den Verlegern festgelegten Preise halten.
Im Falle einer Zuwiderhandlung kann es sich gemäß § 7 BPrBG um einen Wettbewerbsverstoß handeln, sodass deutsche Händler mit Abmahnungen zu rechnen hätten. Die Unterschreitung des vom Verleger im Vertragsstaat festgesetzten oder empfohlenen Letztverkaufspreises stellt eine Behinderung des freien Warenverkehrs dar, die durch das Gemeinschaftsrecht nicht gerechtfertigt werden kann. Dies hat der Europäischen Gerichtshofs mit Urteil vom 30. 4. 2009 – C-531/07 entschieden.
Im BPrBG ist geregelt, dass Händler den Letztverkaufspreis höchstens bis zu 5 % unterschreiten dürfen. Darüber hinaus lässt das BPrBG Ausnahmen für den Verkauf an Bibliotheken, in Universitäten Vortragende oder bei Mängelexemplaren zulässig.
Insoweit ist deutschen Händlern anzuraten beim Verkauf von Büchern und E-Books nach Österreich die dortige Preisbindung zu beachten, um Anmahnungen zu vermeiden.
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