Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass auch weiterhin die Buchpreisbindung für ein Buch gilt, welches zwar gekauft-, dann aber vom Käufer im Rahmen eines Widerrufs zurückgegeben wurde (Urteil vom 25.11.2016, Az. 4 HK 0 6816/16).

Ab wann gilt die Buchpreisbindung nicht mehr? ©-cirquedesprit-Fotolia
Buchpreisbindung für neue Bücher
Grundsätzlich gilt in Deutschland die sogenannte Buchpreisbindung. Verlage sind nach dem Buchpreisbindungsgesetz verpflichtet, für jedes Buch einen festen Preis zu veranschlagen. Dieser feste Preis muss dann auch von den Händlern im Verkaufsprozess verlangt werden. Damit haben neue Bücher überall in Deutschland den selben Preis.
Buchpreisbindung gilt nicht für gebrauchte Bücher
Ein Amazon-Händler hatte ein Buch an eine Privatperson verkauft. Der Käufer hatte das Buch daraufhin im Rahmen seiner Widerrufsrechte zurückgegeben. Der Verkäufer zahlte dem Kunden daraufhin sein Geld zurück. Nachdem der Verkäufer das Buch wieder erlangt hatte, bot er es erneut im Internet zum Kauf an. Nun jedoch nicht mehr zu dem festgelegten Preis von 59 Euro, sondern zum Preis von 148,95 Euro.
Klage gegen Verkäufer
Der Verkäufer des Buches wurde daraufhin gerichtlich in Anspruch genommen. Dem Händler wurde vorgeworfen, dass er gegen die geltende Buchpreisbindung verstoßen habe. Nach Ansicht der klagenden Partei habe der Verkäufer das Buch nur für 59,- Euro, nicht aber für 148,95,- Euro auf dem Markt anbieten dürfen.
Gebrauchtes Buch durch Widerruf
Der Händler argumentierte, dass das Buch gebraucht und nicht mehr neu gewesen sei. Dadurch, dass er das Buch an den privaten Käufer verkauft habe, sei das Buch von der Buchpreisbindung befreit.
Verstoß gegen Buchpreisbindung bejaht
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat nun im Ergebnis entschieden, dass der Verkäufer gegen die Preisbindung verstoßen hat. Das Buch habe nicht zu einem höheren Preis verkauft werden dürfen. Durch den Widerruf des Buchkäufers, sei das Buch nicht in privaten Gebrauch gelangt. Als gebraucht sei ein Buch erst dann zu bewerten, wenn es einmal die Vertriebskette des Buchhandels verlassen hat. Da der Käufer aber seinen Kaufvertrag fristgemäß widerrufen hat, liege diese Voraussetzung nicht vor. (NH)
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