In einem aktuellen Urteil vom 09.09.2009 (Az. 6 U 48/09) hat sich das OLG München mit dem brisanten Thema der unzulässigen Meinungsäußerung über Konkurrenten in Werbeaussagen beschäftigt.
OLG Köln: Abwertende Äußerungen über Wettbewerber in einem Newsletter sind keine zulässige Meinungsäußerung
7. Oktober 2009 von RA Christian Solmecke
Schlagworte:abwertende Äußerungen, Meinungsäußerung, Wettbewerber