Achtung Online-Händler! Wenn Sie bei einer Abmahnung eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung mit einem verschuldensunabhängigen Vertragsstrafeversprechen erhalten, sollten Sie aufpassen. Die Abmahnung ist unter Umständen rechtsmissbräuchlich. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Bildnachweis: Justitia / dierk schaefer / CC BY 2.0 / Some rights reserved
BGH: Abmahnung mit verschuldensunabhängigem Vertragsstrafeversprechen kann rechtsmissbräuchlich sein
6. Juni 2012 von RA Christian Solmecke
Schlagworte:Abmahnung, Onlinehändler, strafbewehrte Unterlassungserklärung, Verschulden, verschuldensunabhängiges Vertragsstrafeversprechen, Vertragsstrafe, Vertragsstrafeversprechen