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BGH: Unternehmer müssen bei Fernabsatzgeschäft Kosten für die Hinsendung der Ware nach ausgeübten Widerrufs- oder Rücktrittsrecht tragen

9. Juli 2010 von RA Christian Solmecke

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Verbraucher, die im Rahmen eines Fernabsatzvertrages Waren kaufen, und von diesem Vertrag zurücktreten oder diesen widerrufen, nicht die Versandkosten der Hinsendung zu tragen haben (Urteil vom 7.Juli.2010 - VIII ZR 268/07)
Dem Urteil liegt ein Fall zugrunde, in dem ein Verkäufer seinen Kunden einen pauschalen Versandkostenanteil in Höhe von 4,95 € [...]

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