Wer als Onlinehändler gegen Wettbewerbsrecht verstößt, für den kann es teuer werden. Denn er kann normalerweise von mehreren Konkurrenten wegen des selben Verstoßes abgemahnt werden. Dies ergibt sich aus einem Urteil des OLG Oldenburg.
OLG Oldenburg: Zulässigkeit von Mehrfachabmahnung bei Verstoß gegen Wettbewerbsrecht
30. Mai 2012 von RA Christian Solmecke
Schlagworte:Abmahnung, Mehrfachabmahnung, OLG Oldenburg, Online-Händler, Unterlassungserklärung, Widerrufsbelehrung