Wirbt ein Online-Händler mit einer Lieferung „frei Haus” und werden hinterher Verpackungskosten berechnet, so stellt die Werbung nach einem Urteil des OLG Hamm (vom 04.05.2010; Az. 4 U 32/10) eine Irreführung des Verbrauchers dar.
Irreführung bei Lieferung „frei Haus“, wenn Verpackungskosten berechnet werden
3. September 2010 von RA Christian Solmecke
Schlagworte:Lieferung "frei Haus", Werbung