Durch das am 5.11.2008 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie wurde u.a. der § 184 c StGB eingeführt. Dieser stellt die Verbreitung von jugendpornographischen Schriften unter Strafe.
Änderungen des StGB: Verbreitung von jugendpornographischen Schriften strafbar
20. November 2008 von RA Christian Solmecke
Schlagworte:Jugendpornographie, Scheinminderjährige, StGB