Das OLG München hat mit Beschluss vom 28.04.2010 (Az. 31 Wx 117/09) entschieden, dass ein Unternehmensname mit einer Zusatzangabe des Ortes zulässig ist und nicht gegen den Grundsatz der Firmenwahrheit verstößt.
OLG München zur Zulässigkeit der Zusatzangabe des Ortes im Unternehmensnamen
21. Juli 2010 von RA Christian Solmecke
Schlagworte:Firmenänderung, Handelsregistereintragung, Ortsangabe