In einem aktuellen Urteil vom 17.06 2010 (Az. 7 A 10416/10.OVG) hat sich das Oberverwaltungsgericht Koblenz mit der Rundfunkgebührenpflicht von Computern, die nicht ausschließlich privat genutzt werden, auseinandergesetzt.
OVG Koblenz zur Gebührenfreiheit für Zweitgeräte, die gewerblich genutzt werden
26. Juli 2010 von RA Christian Solmecke
Schlagworte:Gebührenfreiheit für Zweitgeräte, GEZ