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Achtung eBay-Händler: Die Verwendung des Wortes „Garantie“ kann wettbewerbswidrig sein

13. Februar 2012 von RA Christian Solmecke

Aus einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm ergibt sich erneut, dass insbesondere Verkäufer bei eBay bei der Verwendung des Wortes Garantie aufpassen müssen. Der bloße Verweis auf eine angeblich bestehende Garantie reicht nicht. Ansonsten müssen Sie mit einer teuren Abmahnung rechnen.

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Hanseatisches OLG zu den Anforderungen an eine Garantieerklärung

10. Februar 2010 von RA Christian Solmecke

Das Hanseatische OLG hat sich in einem Urteil (v. 26.11.2009; Az. 3 U 23/09) mit den Anforderungen an ein Verkaufsangebot im Internet, das eine Garantieerklärung enthält, beschäftigt.

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